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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.08.2017 aufgehoben
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§ 3 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIWidVertrAnO)

A. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3453 (Nr. 67); aufgehoben durch § 4 A. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 3057
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 2030-14-215 Beamte
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§ 3 Vorbehaltsklausel



Das Bundesministerium des Innern kann im Einzelfall die Zuständigkeit nach § 1 und die Vertretung nach § 2 abweichend von dieser Anordnung regeln oder selbst übernehmen.