Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften (BLVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.01.2017 BGBl. I S. 89, 406 (Nr. 4); Geltung ab 27.01.2017
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Artikel 2 Folgeänderungen


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. Januar 2017 GtDBWVAPrV § 37, § 38, LBAV § 6


1.
In § 37 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „§ 2 Nummer 2" ein Komma und die Wörter „für die Teilnahme an einer fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 der Bundeslaufbahnverordnung" eingefügt.

2.
In § 38 Absatz 2 werden nach dem Wort „Bundeslaufbahnverordnung" die Wörter „in der bis zum 26. Januar 2017 geltenden Fassung" eingefügt.

(2) In § 6 Absatz 4 Satz 3 der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3824), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 17 Absatz 3 Satz 1 und 3" durch die Wörter „§ 17 Absatz 3 Satz 1 und 3 Nummer 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BLVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 50 11. ZustAnpV Änderung der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
... vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3824), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 18. Januar 2017 (BGBl. I S. 89 ) geändert worden ist, wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 23 SchriftVG Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... - Fachrichtung Wehrtechnik - vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3240, 3692), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Januar 2017 (BGBl. I S. 89 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 17 Absatz 3 Satz ...


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