Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Rheinland-Pfalz" - GMünzeRheinlandPfalz k.a.Abk.)

B. v. 13.01.2017 BGBl. I S. 135 (Nr. 5)
Geltung ab 03.02.2017; FNA: 692-4-18 Ausprägung von Euro-Münzen
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Rheinland-Pfalz" im Rahmen einer Serie „Bundesländer" prägen zu lassen.

Die Münze wird ab dem 3. Februar 2017 in den Verkehr gebracht.

Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT" sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

Die nationale Seite zeigt die Porta Nigra in einer charakteristischen Außenansicht. Die Länderbezeichnung „RHEINLAND-PFALZ" verknüpft das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2017, die Kennzeichnung „D" für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A", „D", „F", „G" oder „J") sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.

Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.

Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Frantisek Chochola aus Hamburg.

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Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

Abb. Bild- und Wertseite Gedenkmünze "Rheinland-Pfalz" (BGBl. 2017 I S. 135)



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