§ 7 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung
V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4040
Zweite Änderungsverordnung zur Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 396
Artikel 1 2. KostenbeitragsVÄndV Änderung der Kostenbeitragsverordung ... gestrichen. 2. In § 2 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „von § 7 " durch die Wörter „des § 94 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch" ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden die Wörter „von § 7 " durch die Wörter „des § 94 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch" ... 6 Satz 1 wird die Angabe „13" durch die Angabe „10" ersetzt. 6. § 7 wird aufgehoben. 7. Die Anlage wird wie folgt gefasst: ...
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