Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2017 (GewStUEzV 2017 k.a.Abk.)

V. v. 10.02.2017 BGBl. I S. 275 (Nr. 8)
Geltung ab 01.01.2017 bis 31.12.2017; FNA: 605-1-10-28 Gemeindefinanzen
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§ 3


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2018 GewStUEzV 2017

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft und am 31. Dezember 2017 außer Kraft.



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