Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 1/10 - (zu § 6d Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Landesbesoldungsgesetzes Rheinland-Pfalz) (BVerfGE20170117 k.a.Abk.)

B. v. 20.02.2017 BGBl. I S. 295 (Nr. 8)
Geltung ab 17.01.2017; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Entscheidung



Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 - 2 BvL 1/10 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 6d Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Landesbesoldungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LBesG vom 12. April 2005 [Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Seite 119]) in der Fassung des Artikels 5 Nummer 1 des Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 vom 21. Dezember 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 283) ist mit Artikel 33 Absatz 5 GG unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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