Artikel 6 - Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (1. LuftSiGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 20 tritt sechs Monate nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. März 2017.



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