Artikel 3 - Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (4. BinSchUOuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.03.2017 BGBl. I S. 330 (Nr. 10); Geltung ab 09.03.2017
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Artikel 3 Aufhebung von Vorschriften



Die Nummer II.1 des Anhangs 1 der Achten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 26. September 2014 (VkBl. S. 756) wird aufgehoben.



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