Artikel 2 - Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BtMRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. März 2017 BtMAHV § 15

Dem § 15 Absatz 1 der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung vom 16. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1180) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Satz 1 Nummer 2 gilt auch für den in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Cannabis in Form von getrockneten Blüten."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BtMRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)
Artikel 2 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 27
§ 14 MedCanG Geltung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
... vom 16. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 403 ) geändert worden ist, mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass § 15 Absatz 1 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 5 CanG Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
... vom 16. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 403 ) geändert worden ist, wird ...


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