Die
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom
20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch
Artikel 2 der Verordnung vom 31. Mai 2016 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort „Zubereitungen" ein Komma und werden die Wörter „Cannabis auch in Form von getrockneten Blüten," eingefügt.
- 2.
- § 2 Absatz 1 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:
„2a. | Cannabis in Form von ge- trockneten Blüten | 100.000 mg,".
|
-
- b)
- Die bisherige Nummer 2a wird Nummer 2b.
- 3.
- In § 3 Absatz 1 Buchstabe b wird nach dem Wort „Amfetamin," das Wort „Cannabis," eingefügt.
- 4.
- In § 4 Absatz 1 Buchstabe b wird nach dem Wort „Alfentanil," das Wort „Cannabis," eingefügt.
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626