Artikel 6 - Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts (BArchRNG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 6 ändert mWv. 16. März 2017 BArchG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesarchivgesetz vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 35 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666), dieses wiederum geändert durch Artikel 4 dieses Gesetzes, geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. März 2017.



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