Zitierungen von § 44 AlkStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 AlkStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AlkStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 AlkStV Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung (vom 13.02.2023)
... Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Für die Steueranmeldung gilt § 44  ...
§ 51a AlkStV Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung (vom 13.02.2023)
... (2) Für die Überprüfung der Steueranmeldung und die Kleinbetragsregelung gelten § 44 Absatz 2 und § 45 ...
§ 63 AlkStV Steuerentlastung im Steuergebiet (vom 13.02.2023)
... er die in einem Monat nach Satz 1 aufgenommenen Alkoholerzeugnisse in die Steueranmeldung nach § 44 Absatz 1 überträgt. (2) Andere nachweislich versteuerte Alkoholerzeugnisse ... dem Steuerschuldner. (7) Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 44 Absatz 2  ...
§ 64 AlkStV Steuerentlastung bei der Beförderung von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... beizufügen. (5) Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 44 Absatz 2  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... bb) Folgender Satz wird angefügt: „Für die Steueranmeldung gilt § 44 entsprechend." 20. § 19 wird wie folgt geändert: a) In ... § 43 wird aufgehoben. 43. § 44 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... (2) Für die Überprüfung der Steueranmeldung und die Kleinbetragsregelung gelten § 44 Absatz 2 und § 45 entsprechend." 52. § 52 wird wie ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „nach § 44 " durch die Wörter „nach § 44 Absatz 1" ersetzt. b) In Absatz ... 1 Satz 3 werden die Wörter „nach § 44" durch die Wörter „nach § 44 Absatz 1" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort ... angefügt: „(6) Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 44 Absatz 2 entsprechend." 63. § 64 wird wie folgt ... beizufügen. (5) Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 44 Absatz 2 entsprechend." 64. § 65 wird wie folgt ...


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