(1) 1Die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin gliedert sich in:
- 1.
- wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Wahlqualifikation nach Absatz 3 Satz 1 sowie
- 3.
- wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen und in Wahlqualifikationen als Teile des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Warenpräsentation und Werbemaßnahmen,
- 3.
- Preiskalkulation,
- 4.
- Warenbestandskontrolle,
- 5.
- Warenannahme und -lagerung,
- 6.
- Verkaufen von Waren und
- 7.
- Servicebereich Kasse.
(3) 1Die Wahlqualifikationen sind:
- 1.
- Sicherstellung der Warenpräsenz,
- 2.
- Beratung von Kunden,
- 3.
- Kassensystemdaten und Kundenservice und
- 4.
- Werbung und Verkaufsförderung.
2Eine der Wahlqualifikationen ist im Ausbildungsvertrag auszuweisen.
3Der zeitliche Richtwert für die Wahlqualifikation beträgt 12 Wochen.
(4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.
- Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Information und Kommunikation,
- 4.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 5.
- Umweltschutz.
Anlage 1 VerkEHKflAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin ... und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Kunden über das betriebliche Warensortiment Orien- tierung geben b) ... 2 Warenpräsentation und Werbemaßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation erarbeiten und ... und umsetzen 14 3 Preiskalkulation ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen durchführen b) ... 6 4 Warenbestandskontrolle ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im Warenwirtschaftssystem erfassen, ... 5 Warenannahme und -lagerung ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf Transportschäden ... einsetzen 10 6 Verkaufen von Waren ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freund- lich und hilfsbereit ... verbessern 12 7 Servicebereich Kasse ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassier- anweisungen vorbereiten ... berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Lfd. Nr. Teil des ... 4 1 Sicherstellung der Warenpräsenz ( § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) a) eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften ... umsetzen 12 2 Beratung von Kunden ( § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) a) Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert ... 3 Kassensystemdaten und Kundenservice ( § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen b) Kunden beim ... 4 Werbung und Verkaufsförderung ( § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4) a) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbe- trägern ... arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil- dungsvertrages darstellen, ... und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirt- schaft und die ... 3 Information und Kommunikation ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wert- schätzend und ... 4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... der gesamten Ausbildung 5 Umweltschutz ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ...