Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung (1. DeuFöVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.03.2017 BGBl. I S. 481 (Nr. 13); Geltung ab 21.03.2017
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Eingangsformel



Auf Grund des § 45a Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, der durch Artikel 3 Nummer 7 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:



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