Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TranspRLÄndRLUGInkrB k.a.Abk.)

B. v. 20.03.2017 BGBl. I S. 558 (Nr. 14); Geltung ab 30.03.2017
|
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 30. März 2017 TranspRLÄndRLUG Artikel 26

1Nach Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) wird hiermit bekannt gemacht, dass die in Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1) benannten technischen Regulierungsstandards als Delegierte Verordnung (EU) 2017/390 der Kommission vom 11. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen an Zentralverwahrer und benannte Kreditinstitute, die bankartige Nebendienstleistungen anbieten (ABl. L 65 vom 10.3.2017, S. 9) sowie als Delegierte Verordnung (EU) 2017/392 der Kommission vom 11. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung von und für aufsichtliche und operationelle Anforderungen an Zentralverwahrer (ABl. L 65 vom 10.3.2017, S. 48) verkündet worden sind. 2Artikel 16 Nummer 1 bis 4, 7 bis 12 und Artikel 17 des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie treten am gleichen Tag wie die genannten technischen Regulierungsstandards in Kraft, das ist am 30. März 2017.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Udo Franke



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed