Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (SGuSRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2017 SBG § 39

In § 39 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2065) werden die Wörter „und Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr" durch ein Komma und die Wörter „Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr sowie Cyber- und Informationsraum" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 SGuSRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGuSRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 SGuSRÄndG Inkrafttreten
... Nummer 3 sowie die Artikel 3 bis 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 2 tritt am 1. April 2017 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 14 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2065), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 562 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt ...


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