Artikel 15 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes


Artikel 15 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 MntDAIVVDV § 19

(2030-7-5-4)

In § 19 Absatz 6 Satz 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom 18. Juli 2012 (BGBl. I S. 1554), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Januar 2017 (BGBl. I S. 89) geändert worden ist, wird das Wort „unterschreiben" durch das Wort „bestätigen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 15 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 58 11. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
... und inneren Verwaltung des Bundes vom 18. Juli 2012 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...


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