Artikel 111 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 111 Änderung der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz


Artikel 111 ändert mWv. 5. April 2017 2. SprengV § 3

(7134-2-2)

In § 3 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3543), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt.



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