Artikel 164 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 164 Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung


Artikel 164 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 BKV § 4

(860-7-2)

In § 4 Absatz 2 Satz 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist, wird das Wort „schriftlich" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 164 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 164 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
V. v. 10.07.2017 BGBl. I S. 2299
Artikel 1 4. BKVÄndV Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
... Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), die zuletzt durch Artikel 164 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt ...


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