Artikel 170 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 170 Änderung der Postdienstleistungsverordnung


Artikel 170 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 PDLV § 10

(900-14-3)

In § 10 Absatz 3 Satz 3 der Postdienstleistungsverordnung vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2178) werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 170 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 170 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 324
Artikel 3 VersStrRVG Änderung der Postdienstleistungsverordnung
... Postdienstleistungsverordnung vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2178), die durch Artikel 170 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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