Eingangsformel - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen (RL2014/99/EU-UV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 1a, des § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 5, des § 27 Absatz 4 Satz 1, des § 48a Absatz 1 und 3 sowie des § 62 Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), unter Wahrung der Rechte des Bundestages gemäß § 48b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zu § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 23 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes jeweils nach Anhörung der beteiligten Kreise verordnet die Bundesregierung:



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