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Eingangsformel - Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (15. AufenthVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 99 Absatz 1 Nummer 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) verordnet das Bundesministerium des Innern:

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