(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)
Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft und mit Wirkung vom 31. Mai 2015 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. April 2017.