Artikel 4 - Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung (11. EZulVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828 (Nr. 20); Geltung ab 01.05.2017, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. Juni 2015 EZulV § 26

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft und mit Wirkung vom 31. Mai 2015 außer Kraft.

(3) Artikel 2 Nummer 11 und 20 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. April 2017.



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