Artikel 2 - Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRVEV k.a.Abk.)

V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842 (Nr. 21); Geltung ab 01.07.2017, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 1. September 2017 AnlRegV

(1) Artikel 1 tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

(2) Die Anlagenregisterverordnung vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1320), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106) geändert worden ist, tritt am 1. September 2017 außer Kraft.



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