Artikel 4 - Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (KonzInsoÄndG k.a.Abk.)

G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 866 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 05.06.2017 BGBl. I S. 1476
Geltung ab 21.04.2018
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Artikel 4 (aufgehoben)


Artikel 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 8 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren G. v. 5. Juni 2017 BGBl. I S. 1476 m.W.v. 26. Juni 2017

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Frühere Fassungen von Artikel 4 Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.06.2017Artikel 8 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
vom 05.06.2017 BGBl. I S. 1476

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 KonzInsoÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KonzInsoÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
G. v. 05.06.2017 BGBl. I S. 1476
Artikel 8 InsVEU/2015/848-DG Änderung des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
... Artikel 4 des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 866) wird ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 866 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 16 Absatz 1 Satz ...


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