Zitierungen von § 52 AwSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 AwSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AwSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AwSV Begriffsbestimmungen
... Beeinträchtigungen. (33) „Sachverständige" sind von nach § 52 anerkannten Sachverständigenorganisationen bestellte Personen, die berechtigt sind, Anlagen ...
§ 42 AwSV Antragsunterlagen für die Eignungsfeststellung
... nach dieser Verordnung gleichwertig sind; für die Prüfbescheinigungen und Gutachten gilt § 52 Absatz 2 Satz 2 und 3  ...
§ 53 AwSV Bestellung von Sachverständigen
... unabhängig sind; insbesondere darf kein Zusammenhang zwischen den Aufgaben nach § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und anderen Leistungen bestehen, die im Zusammenhang mit der Planung oder Herstellung, dem ...
§ 54 AwSV Widerruf und Erlöschen der Anerkennung; Erlöschen der Bestellung von Sachverständigen
... werden, wenn die Sachverständigenorganisation 1. eine der Anforderungen nach § 52 Absatz 3 oder Absatz 4 nicht mehr erfüllt, 2. trotz Aufforderung durch die zuständige Behörde ...
§ 57 AwSV Anerkennung von Güte- und Überwachungsgemeinschaften
... einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt § 52 Absatz 4 entsprechend. (5) Die Anerkennung kann auf bestimmte Fachgebiete ...
§ 64 AwSV Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
... 4 mit der Maßgabe, dass die Berechtigung und die gleichwertige Kontrolle nachzuweisen sind; § 52 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt ...
§ 72 AwSV Übergangsbestimmung für Fachbetriebe, Sachverständigenorganisationen und bestellte Personen
... Vorschriften, die vor dem 1. August 2017 erteilt worden sind, gelten als Anerkennungen nach § 52 Absatz 1 Satz 1 fort. Soweit § 52 Absatz 3 Anforderungen enthält, die über die ... worden sind, gelten als Anerkennungen nach § 52 Absatz 1 Satz 1 fort. Soweit § 52 Absatz 3 Anforderungen enthält, die über die Anforderungen der bisherigen landesrechtlichen ... vor dem 1. Februar 2018, so gilt sie bis zum 1. Februar 2018 als Anerkennung im Sinne des § 52 Absatz 1 Satz 1 fort. (3) Die Anforderungen nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit ...
Anlage 7 AwSV (zu § 13 Absatz 3, § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a) Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)


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