Eingangsformel - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung (13. PflBeschauVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.05.2017 BAnz AT 04.05.2017 V1; Geltung ab 05.05.2017 bis 04.11.2017
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Eingangsformel *)



Auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 Buchstabe a und b in Verbindung mit § 72 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), die jeweils durch Artikel 375 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

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Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).



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