(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Die
Pflanzenbeschauverordnung gilt mit Ablauf des 4. November 2017 an wieder in ihrer am 4. Mai 2017 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Mai 2017.