Anlage 1 - Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§ 8Bek k.a.Abk.)

B. v. 12.09.2002 BGBl. I S. 3754
Geltung ab 01.10.2002; FNA: 423-5-2-3 Warenzeichenrecht

Anlage 1 Emblem der Europäischen Investitionsbank


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Abbildung Emblem der Europäischen Investitionsbank (BGBl. I 2002 S. 3755)


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Zitierungen von Anlage 1 Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MarkenG§ 8Bek verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG§ 8Bek selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Bekanntmachung MarkenG§ 8Bek
... gemacht, dass 1. das Emblem der „Europäischen Investitionsbank" (Anlage 1 ), 2. Name, Abkürzung und Emblem des „Welternährungsprogramms" ...


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