Artikel 5 - Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich (2. SpBootRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043 (Nr. 24); Geltung ab 10.05.2017, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 5 Änderung der Wassermotorräder-Verordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Mai 2017 WasMotRV § 2

§ 2 Nummer 2 der Wassermotorräder-Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769), die zuletzt durch Artikel 2 § 5 der Verordnung vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2948) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„2.
die Sportbootführerscheinverordnung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016) in der jeweils geltenden Fassung,".

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Zitierungen von Artikel 5 Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. SpBootRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SpBootRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Artikel 3 BinSchRÄndV 2019 Änderung der Wassermotorräder-Verordnung
... Absatz 1 der Wassermotorräder-Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016 ) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Bei ...


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