Artikel 6 - Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich (2. SpBootRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043 (Nr. 24); Geltung ab 10.05.2017, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 6 Änderung der See-Sportbootverordnung


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Mai 2017 SeeSpbootV § 11, § 15, Anlage 4

Die See-Sportbootverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3457), die zuletzt durch Artikel 2 § 4 der Verordnung vom 29. November 2016 (BGBl. I S. 2668) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Absatz 3 werden die Wörter „Sportbootführerscheinverordnung-See in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2003 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2102) geändert worden ist," durch die Wörter „Sportbootführerscheinverordnung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016)" ersetzt.

2.
§ 15 Absatz 1a wird wie folgt geändert:

Die Wörter „Sportbootführerschein-See im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2003 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. August 2007 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist" werden durch die Wörter „Sportbootführerschein für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016)" ersetzt.

3.
In der Anlage 4 wird in der Spalte „Besetzung" die Angabe „1x Sportbootführerschein-See" durch die Wörter „1x Sportbootführerschein für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. SpBootRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SpBootRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen
V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 237
Artikel 2 SchSichRÄndV Änderung der See-Sportbootverordnung
... See-Sportbootverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3457), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt ...


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