Artikel 1 - Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze (StandAFG k.a.Abk.)

G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074, 1676 (Nr. 26); Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 1 Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Mai 2017 StandAG mWv. 15. August 2017

(gesamter Text siehe Standortauswahlgesetz - StandAG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 StandAFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StandAFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 StandAFG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 16.06.2017)
...  Artikel 1 § 21 Absatz 2 Satz 3 bis 5 tritt drei Monate nach Verkündung dieses Gesetzes in ...


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