Bekanntmachung - Bekanntmachung nach § 9 Absatz 1 Satz 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USGBek 2017 k.a.Abk.)

B. v. 02.05.2017 BGBl. I S. 1102 (Nr. 26); Geltung ab 01.05.2017

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Mai 2017 USG Anlage 1

Nach § 9 Absatz 1 Satz 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061, 1062), der durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 562) geändert worden ist, werden als Anhang die ab 1. Mai 2017 geltenden Tagessätze nach der Tabelle in Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes bekannt gemacht.



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