... 5 erlassene Rechtsverordnung. Für die Berufshaftpflichtversicherung gilt § 21 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland entsprechend. Vorläufige Berufs- oder Vertretungsverbote nach § 132 sind ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
... die Wörter „§ 34 Absatz 3 der Patentanwaltsordnung" ersetzt. 3. In § 21 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „Achte Teil" die Wörter „sowie § 159" ...
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Wort „niedergelassen" durch das Wort „zugelassen" ersetzt. 2. In § 21 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „sowie der §§ 19 und 24" durch ein Komma und die ...
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... zunächst gesperrt und nach angemessener Zeit gelöscht." 2. Dem § 21 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Zudem gilt § 4 Absatz 2 des Gesetzes ...