Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStVNB 2017 k.a.Abk.)

B. v. 09.05.2017 BGBl. I S. 1170, 2018 I S. 1389
Geltung ab 22.04.2017
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 22. April 2017 LMRStV § 18

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 895) wird nachstehend der Wortlaut der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung in der seit dem 22. April 2017 geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 4. Mai 2016 (BGBl. I S. 1166),

2.
den am 20. Juli 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1563),

3.
den am 12. Oktober 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 27. September 2016 (BGBl. I S. 2202),

4.
den am 22. April 2017 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 895).



(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung)

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Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Christian Schmidt



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