Zitierungen von § 11 MntZollDVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 MntZollDVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MntZollDVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 3547
Artikel 1 BMFVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
... der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen notwendig ist." 3. Nach § 11 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Die Generalzolldirektion kann ...

Verordnung zur Weiterentwicklung und Anpassung der Vorbereitungsdienste für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst und für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
V. v. 19.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 282
Artikel 2 GntZollDVDVEV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 10 bis 17 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 10 Zweck des ... folgenden Angaben ersetzt: „§ 10 Zweck des Auswahlverfahrens § 11 Zulassung zum Auswahlverfahren § 12 Auswahlkommission § 13 ... Absatz 4 wird aufgehoben. b) Absatz 5 wird Absatz 4. 4. Die §§ 10 bis 17 werden durch die folgenden §§ 10 bis 17g ersetzt: „§ 10 ... wird Absatz 4. 4. Die §§ 10 bis 17 werden durch die folgenden §§ 10 bis 17g ersetzt: „§ 10 Zweck des Auswahlverfahrens (1) Auf ... Kommunikationsfähigkeit und 5. das erforderliche Allgemeinwissen. § 11 Zulassung zum Auswahlverfahren (1) Zum Auswahlverfahren wird von der ...

Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie
V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2866
Artikel 1 2. BMFVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
... Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt. 2. In § 11 Absatz 2a wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ...


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