Zitierungen von § 27 MuSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 MuSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MuSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 MuSchG Erlass von Rechtsverordnungen
... Form, der Art und Weise der Übermittlung sowie die Empfänger der vom Arbeitgeber nach § 27 zu meldenden ...
§ 32 MuSchG Bußgeldvorschriften
... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt, 11. entgegen § 27 Absatz 1 Satz 1 die Aufsichtsbehörde nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig benachrichtigt,  ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig benachrichtigt, 12. entgegen § 27 Absatz 1 Satz 2 eine Information weitergibt, 13. entgegen § 27 Absatz 2 eine Angabe nicht, nicht ... 12. entgegen § 27 Absatz 1 Satz 2 eine Information weitergibt, 13. entgegen § 27 Absatz 2 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,  ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 14. entgegen § 27 Absatz 3 eine Unterlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht oder nicht ... nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht oder nicht rechtzeitig einsendet, 15. entgegen § 27 Absatz 5 eine Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt, 16. einer ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV)
Artikel 1 V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
§ 2 MuSchEltZV Anwendung des Mutterschutzgesetzes (vom 01.01.2018)
...  8. zu den Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers ( § 27 Absatz 1 bis 5 des Mutterschutzgesetzes ) sowie 9. zum behördlichen Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
V. v. 09.02.2018 BGBl. I S. 198
Artikel 1 MuSchEltZVÄndV Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
...  8. zu den Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers ( § 27 Absatz 1 bis 5 des Mutterschutzgesetzes ) sowie 9. zum behördlichen Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung ...


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