Bekanntmachung der Neufassung der Brucellose-Verordnung (BrucelloseVNB k.a.Abk.)

B. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1267, 3060 (Nr. 30); Geltung ab 30.05.2017
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 30. Mai 2017 BrucelloseV § 16

Auf Grund des Artikels 4 der Verordnung vom 17. Mai 2017 (BGBl. I S. 1253) wird nachstehend der Wortlaut der Brucellose-Verordnung in der ab dem 30. Mai 2017 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3601),

2.
den am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Artikel 17 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388),

3.
den am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 29. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2481),

4.
den am 30. Mai 2017 in Kraft tretenden Artikel 3 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und vorherige Fassungen siehe Brucellose-Verordnung)

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Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Christian Schmidt



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