Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (52. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2017 BKatV Anlage

Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 5a wird wie folgt gefasst:

„5aFahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder
Reifglätte ohne Bereifung, welche die in § 36 Absatz 4 StVZO
beschriebenen Eigenschaften erfüllt
§ 2 Absatz 3a Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 2
60 €".


2.
In Nummer 208 und 209 werden die Wörter „§ 36 Absatz 2a Satz 1, 2" jeweils durch die Wörter „§ 36 Absatz 6 Satz 1, 2" ersetzt.

3.
In Nummer 210 und 211 werden die Wörter „§ 36 Absatz 2 Satz 5" jeweils durch die Wörter „§ 36 Absatz 3 Satz 5" ersetzt.

4.
In Nummer 212 und 213 werden die Wörter „§ 36 Absatz 2 Satz 3 bis 5" jeweils durch die Wörter „§ 36 Absatz 3 Satz 3 bis 5" ersetzt.

5.
Nach Nummer 213 wird folgende Nummer 213a eingefügt:

„213aAls Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs bei Glatt-
eis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ange-
ordnet oder zugelassen, dessen Bereifung, die in § 36 Absatz 4
oder Absatz 4a StVZO beschriebenen Eigenschaften nicht
erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug gemäß § 2 Absatz 3a StVO bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur
mit solchen Reifen gefahren werden darf, die die in § 36
Absatz 4 StVZO beschriebenen Eigenschaften erfüllen
§ 31 Absatz 2 i. V. m.
§ 36 Absatz 4 und 4a
§ 69a Absatz 5 Nummer 3
75 €".


6.
Nummer 230 wird wie folgt gefasst:

„230Fahrrad oder Fahrradanhänger oder Fahrrad mit Beiwagen
unter Verstoß gegen eine Vorschrift über lichttechnische
Einrichtungen im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb ge-
nommen
§ 67
§ 67a
§ 69a Absatz 4 Nummer 8, 9
20 €".




 

Zitierungen von Artikel 3 Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 52. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 52. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532
Artikel 3 56. StrÄndG Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 1 Satz 1 ...