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Artikel 5 - Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (52. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Mai 2017.

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