Änderung Anlage VermVerkProspGebV vom 15.07.2020

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Anlage VermVerkProspGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.07.2020 geltenden Fassung
Anlage VermVerkProspGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.07.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 8 Abs. 6 G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.09.2021) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 2) Gebührenverzeichnis



Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro

1 | Billigung und Aufbewahrung eines vollständigen Ver-
kaufsprospekts
(§ 8 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 in Verbindung mit
§ 14 Absatz 2 Satz 2 VermAnlG) | 1.500 bis 15.000

(Text alte Fassung)

2 | Aufbewahrung der nachzutragenden Angaben im Sinne
des § 10 Satz 2 und 3 VermAnlG
(§ 14 Absatz 2 Satz 2 VermAnlG) | 1,55

3 |
Billigung und Aufbewahrung des Nachtrags gemäß
§ 11 VermAnlG
(§ 11 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 14 Absatz 2
Satz 2 VermAnlG) | 1.185

4
| Aufbewahrung des Vermögensanlagen-Informations-
blatts
(§ 14 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2
Satz 2 VermAnlG) | 38

5
| Untersagung der Veröffentlichung eines Verkaufspro-
spekts bei Nichthinterlegung des Vermögensanlagen-
Informationsblatts
(§ 17 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 2
VermAnlG) | 150

6
| Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermö-
gensanlagen
(§ 18 Absatz 1 VermAnlG) | 4.000

7
| Gestattung der Erstellung eines Verkaufsprospekts in
einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen
Sprache
(§ 2 Absatz 1 Satz 4 VermVerkProspV) | 100

8
| Untersagung von Werbung bei Vorliegen von Miss-
ständen
(§ 16 Absatz 1 in Verbindung mit § 12 VermAnlG) | 2.000

(Text neue Fassung)

2 | Billigung und Aufbewahrung des Nachtrags gemäß
§ 11 VermAnlG
(§ 11 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 14 Absatz 2
Satz 2 VermAnlG) | 1.185

3
| Aufbewahrung des Vermögensanlagen-Informations-
blatts
(§ 14 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2
Satz 2 VermAnlG) | 38

4
| Untersagung der Veröffentlichung eines Verkaufspro-
spekts bei Nichthinterlegung des Vermögensanlagen-
Informationsblatts
(§ 17 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 2
VermAnlG) | 150

5
| Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermö-
gensanlagen
(§ 18 Absatz 1 VermAnlG) | 4.000

6
| Gestattung der Erstellung eines Verkaufsprospekts in
einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen
Sprache
(§ 2 Absatz 1 Satz 4 VermVerkProspV) | 100

7
| Untersagung von Werbung bei Vorliegen von Miss-
ständen
(§ 16 Absatz 1 in Verbindung mit § 12 VermAnlG) | 2.000

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.09.2021) 
 



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