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Artikel 11 - Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben (UmwRGuaÄndG 2017 k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Luftverkehrsgesetzes


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. Juni 2017 LuftVG § 6, § 10

Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Februar 2017 (BGBl. I S. 298) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Absatz 7 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „§ 9 Absatz 1 Satz 4" ersetzt.

2.
In § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „§ 9 Absatz 1 Satz 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 UmwRGuaÄndG 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwRGuaÄndG 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2421
Artikel 10 HintblGAnsprG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 35 wird ...