Artikel 5 - Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüVEV 2017 k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 2. Juni 2017 DüV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Düngeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2007 (BGBl. I S. 221), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 36 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. Juni 2017.



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