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Schlussformel - Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (5. IRGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1414 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Inkrafttreten wird noch bekanntgegeben
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Heiko Maas

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