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Synopse aller Änderungen des Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen am 06.12.2019

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 6. Dezember 2019 durch Bekanntmachung der 5. IRGÄndGBek geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des 5. IRGÄndG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.12.2019 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 06.12.2019 geltenden Fassung
durch B. v. 02.12.2019 BGBl. I S. 1999
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 28. Juni 2006 zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (ABl. L 292 vom 21.10.2006, S. 2) in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 28. Juni 2006 zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (ABl. L 292 vom 21.10.2006, S. 2) in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 2. Dezember 2019 (BGBl. I S. 1999) trat das Gesetz am 1. November 2019 in Kraft.