gesamter Text und Änderungshistorie siehe
Altersteilzeitgesetz -
AltTZGDie auf den Artikeln 6 und
7 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.