Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben

Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (RuStFG k.a.Abk.)

G. v. 23.07.1996 BGBl. I S. 1078; aufgelöst durch Artikel 48 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.08.1996; FNA: 810-36/1 Arbeitsförderung
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Artikel 1 Altersteilzeitgesetz
Artikel 2 bis 7 (Änderung von Gesetzen)
Artikel 8 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 9 (aufgehoben)
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 1 Altersteilzeitgesetz



gesamter Text und Änderungshistorie siehe Altersteilzeitgesetz - AltTZG

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Artikel 2 bis 7 (Änderung von Gesetzen)


Artikel 2 bis 7 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Artikel 8 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf den Artikeln 6 und 7 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

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Artikel 9 (aufgehoben)


Artikel 9 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 48 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales G. v. 25. April 2007 BGBl. I S. 594 m.W.v. 5. Mai 2007

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Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.



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