Artikel 3 - Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (6. KraftStGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 Nummer 2 und 3 sowie Nummer 4 Buchstabe a tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2017.

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Zitierungen von Artikel 3 Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 6. KraftStGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. KraftStGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1493
Artikel 2 2. VerkehrStÄndGÄndG Inkrafttreten
... zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 6. Juni 2017 (BGBl. I S. 1491) nach seinem Artikel 3 Absatz 1 in ...


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