Zitierungen von § 7 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 PTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PTA-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 PTA-APrV Zulassung zur Prüfung (vom 01.01.2023)
... Nachweise vorliegen: 1. das Zeugnis über den ersten Prüfungsabschnitt nach § 7 Abs. 2 Satz 1 , 2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 Satz 5 über die Ableistung der ...
§ 8 PTA-APrV Rücktritt von der Prüfung (vom 01.01.2023)
... unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. § 7 Abs. 4 gilt ...
§ 9 PTA-APrV Versäumnisfolgen (vom 01.01.2023)
... so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 7 Abs. 4 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht ...
§ 10 PTA-APrV Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche (vom 01.01.2023)
... haben, den betreffenden Teil der Prüfung für "nicht bestanden" erklären; § 7 Abs. 4 gilt entsprechend. Eine solche Entscheidung ist im Falle der Störung der ...
Anlage 5 PTA-APrV (zu § 7 Abs. 2 Satz 1) (vom 01.01.2023)
Anlage 6 PTA-APrV (zu § 7 Absatz 2 Satz 3) (vom 01.01.2023)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 12 HeilbAnerkRUG Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
... Bericht benötigt, zur Weiterleitung an die Kommission." 4. § 7 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „Artikeln 10 ... § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 7a dieses Gesetzes." 5. In § 7 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Abweichungen von den in ... des Verwaltungsverfahrens durch Landesrecht sind ausgeschlossen." 6. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a (1) ...


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