Änderung Verordnung SKBPRV vom 15.06.2021

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Verordnung SKBPRV und Änderungshistorie der SKBPRV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Verordnung SKBPRV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.06.2021 geltenden Fassung
Verordnung SKBPRV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Verordnung


(Text alte Fassung)

Bezirkspersonalräte werden bei folgenden militärischen Dienststellen gebildet, die den Behörden der Mittelstufe nach § 6 Absatz 2 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechen:

(Text neue Fassung)

Bezirkspersonalräte werden bei folgenden militärischen Dienststellen gebildet, die den Behörden der Mittelstufe nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechen:

1. Kommando Heer,

2. Kommando Luftwaffe,

3. Marinekommando,

4. Kommando Streitkräftebasis,

5. Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr und

6. Kommando Cyber- und Informationsraum.



 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed