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Zitierungen von § 10 KlaCembAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 KlaCembAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KlaCembAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 KlaCembAusbV Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen (vom 28.10.2017)
... (2) Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen. Weiterhin soll er Aufgaben nach § 10 *) Absatz 3 schriftlich bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit für die Arbeitsprobe ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung
V. v. 20.10.2017 BGBl. I S. 3602
Artikel 1 1. KlaCembAusbVÄndV Änderung der Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung
...  § 9 Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen § 10 Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen Abschnitt 3 Abschlussprüfung oder ... 4. Die §§ 8 und 9 werden die §§ 7 und 8. 5. § 10 wird § 9 und Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Prüfungszeit ... die Arbeitsprobe beträgt vier Stunden und 30 Minuten." 6. § 11 wird § 10 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...